Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag etrag 
4— 
IUl.6 Erkennungsgebühr des Josef Gantner von Sondernheim 
für Benützung des Hauptrheindammes als Fahrweg und 
mit der Nollbahn 2— 
7¼ Erkennungsgebühr der Gemeinde Oppan für Erbauung 
eines Färcher= und Dammwachthauses auf dem Haupt- 
rheindamme 1— 
8 Ertennungsgebühr der „Vereinigten Speyerer Ziegel- 
werke“ in Speyer für Benützung eines Streifens der 
äußeren Dammböschung oberhalb km 0,5 der Rheindamm= 
eintheilung als Lagerplaz . 20— 
9 Erkennungsgebühr des Emil Metzuer in Frankenthal für 
Anlage einer Nohrwasserleitung quer durch den Rheindamm 
bei km 11,7 in der Gemarkung von Oppan 1 
10 Erkennungsgebühr der Gebrüder Ginlini in Ludwigs. 
hafen a. Rh. für Benützung des Hauptrheindammes bei 
Aulage eines Industriegeleises . . 5— 
11 Erkennungsgebühr für Herstellung einer Dammscharte 
und für Benützung eines Theiles der Rheindammböschung 
bei Anlage eines Industriegeleises unterhalb des Speyerer= 
hafens . 30 — 
12 Erkennungsgebühr für Aulage. einer Dammscharte beim 
Fabriketablissement der Firma J. Himmelsbach unterhalb 
Speyer 10— 
13 Erkennungsgebühr für Herstellung einer Dammscharte 
beim Fabriterablissement der Firma F. Kirrmeier unter- 
halb Speyer . . ä- 
Ctmmm Cap Ill 21 700 58 
IV. Kreisumlage zu 38,5 Prozent 
von der Steuerprinzipalsumme von 3 555 148 A. 26 nach Abzug 
von ½% für ungiebige Posten im Nettobetrage vd0o. 1 364 169 65 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre . 59 004 19 
Summa der K- Ernahen 184·t 7I 
  
  
  
 
	        
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