Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

16. 119 
Nr. 8601. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 9. bis 21. November 1896. 
Im N-amen Seiner Mojestät des Königs. 
Zlitpol! 
von Gottez Gnaden Höniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom H. bis 21. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisaustalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1895. 
Die gemäst Art. 15 lit, b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Stenerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1897: 2285.516 „X, wovon ein Stenerprozent auf 22 855-4 16 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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