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1. Der Landrath hat beschlossen, daß die durch Nichtabhaltung der Kreisthierschau im
Jahre 1897 frei gewordenen 6 000 J4 der Regierung zur Verfügung zu stellen sind, damit
hieraus in erster Linie Landeskultur und Kulturunternehmungen überhaupt und in zweiter
Linie die Viehzucht bedacht werden.
Diesem den landwirthschaftlichen Interessen des Kreises förderlichen Beschlusse ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
2. Dem Beschlusse des Landrathes, daß der Verleihung der staatsdienerlichen Rechte
an den Vorstand der Kreis-Taubstummen-Erziehungs- und Unterrichts-Anstalt in Regensburg
Johann Döring zuzustimmen sei, haben Wir bereits unter Verleihung dieser Rechte
an den Genannten Unsere Genehmigung ertheilt.
3. Den Beschlüssen des Landraths und bezw. des vom Landrathe zur Beschlußfassung
ermächtigten ständigen Landrathsausschusses vom 14. und 20. November v. Is., bezw.
21. Jannar l. Is. wegen der Um= und Erweiterungsbauten in der Männer= und Frauen-
abtheilung der Kreisirrenanstalt, wegen der zu Bau= und Arrondirungszwecken erforderlichen
Grunderwerbungen für dieselbe, wegen vorschußweiser Deckung der erwachsenden Kosten
durch Einzehrung von Vermögensbestandtheilen der Kreisgemeinde gegen Refundirung und
Verzinsung, und wegen endgiltiger Bestreitung des bezüglichen Gesammtaufwandes durch ein
Kreisanlehen ertheilen Wir — soweit das Kreisanlehen in Frage kommt, vorbehaltlich
der gesetzlichen Ermächtigung gemäß Art. 15 lir. f Abs. 2 des Laudrathsgesetzes — hiemit
gerne Unsere Genehmigung.
Wir genehmigen ferner, daß auf Grund der Beschlüsse des Landraths vom 20. No-
vember v. Is. und des ständigen Landrathsausschusses vom 24. Februar l. Is. wegen
Ermäßigung des Zinsfußes für das Kreisanlehen vom Jahre 1880 ohne Aenderung der
gesetzlichen Tilgungsfrist die geeigneten Einleitungen getroffen werden.
4. Der Landrath hat beschlossen, die Vorlage der Staatsregierung, wonach die Mittel
für die Schaffung von drei Professorenstellen an den k. Nealschulen des Regierungsbezirkes
nach Maßgabe des Gehaltsregulativs für die pragmatischen Staatsdiener mit 2 340 M,
dann der Bedarf für die Gehaltsgleichstellung der Assistenten an der Kreisrealschule Regensburg,
sowie des Gesammtlehrpersonals an den k. Nealschulen Amberg, Neumarkt und Weiden nach
den für das Lehrpersonal der staatlichen Anstalten maßgebenden Normen, wie und soweit
das betreffende Lehrpersonal pensionsberechtigt ist, vom 1. Jannar 1898 an aus Kreisfonds
zu beschaffen sind — aber nur in dem dermaligen Bestande dieser Anstalten — anzunehmen
unter den Bedingungen, daß als Termin der llebernahme der Pensionen auf Staatsfonds
statt des 1. Jannar 1897 der 1. Juli 1896 festgesetzt werde und daß der bideherige
Pensionsfond für Realschulen zur freien Verfügung der Kreisvertretung verbleibe.