Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Vortrag 
Festgesegter 
Betrag 
  
4 
  
III. 
  
  
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 „XA nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für 
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72 X nach 5 und von je 45.4 nach 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 dahren von dem bezeichieirn 5 eiapuntte an 
gerechnet 0 4— 53 
b) aus Kreisfonds 
Tit. 4. Beiträge zur Halung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen: 
aa) aus fundationsmäßigen Reichuissen d des Staatsärars 
bb) aus der Kreisschuldotation 
b) Naturalverpflegungsbeiträge 
D) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrpersonals 
Tit. 5. Besondere Remnnerationen und unterstütungen für das aktive 
Lehrerpersonal: 
a) Remnnerationen 
b) Unterstützungen 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge au Schultassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
b) — — — — — — — 
Tit. 7 Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus- 
neubauten: 
a) Realexigenzbeiträge: 
aa) aus fundationsmäßigen Neichiissen d des Staatsärars 
bb) aus der Kreisschuldotation. . . 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern 
D) zu Schulhausnenbauten 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben. 
Tit 9. Prüfungs, und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
lichen und außerordentlichen Schulvisitationen, d dann u für Vormu- 
larpapiere 
b) für den ö 
aa) Geh 
bb) —ip 
c) Diäten und Neisekosten 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesehlichent Kreisvereine Mieseht waren: 
aa) aus Centralsfonds 270 A— 
bb) aus Kreisfonds . ........ 
  
53 
3 875 
24 400 
1500 
135 
8 600 
9878 
674 
34 
28 000 
289 
9 500 
3 360 
420 
1440 
23 
  
15 
40
	        
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