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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
4 i
llLl bb) in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1000 MA 8 415 76
c) Gehaltsaufbesserung für das unter aa und bb nicht berück-
sichtigte Lehrerpersonal und zwar von:
)4 für die wirklichen Lehrer 17.500—
466 ¾ für die Verweser 1 840—
50 AX für die weltlichen und klösterlichen Lehrerinnen 3 650
ach) zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schul-
lehrer in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesetzes bezeichneten
Gemeinden auf 910 4 41 738 23
ee) zur Aufbesserung des egen der wirklichen Schuͤllehrer
in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten
Gemeinden auf * ........... 3960—
Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 A. nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst—
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen ·
a72.-Lnachöundvouje45.-Lnach1013152011nd s
je weiteren 5 dahren von dem beeeihrela, eihunte au
gerechnet .. 04 — J3 — —
b) aus Kreisfonds:
aa) für die ältesten Lehrer im Kreise 610 —
bb) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen
und Gehilfen, welche die Unstellungsprüfung mit Erfolg
bestanden haben ... 13 025 —
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Sculgehilfen
a) für vorübergehende Aushilfen ..... 11 000 —
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Eriheiinug von
Abtheilungsunterricht .. ... 5000—
Tit. 5. Besondere Nemunerationen und 2 inr das
aktive Lehrerpersonau ... 3000—
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 898 74
b) aus der Kreisschuldotation. 6 40294
D) allgemeine Veiträge an die Schullassen d der Städte:
Bamberg 7555 —
Bayrenth 7586 —4
Hof 5143.—
d) an dürftige Gemeinden für die Schulpersonal- Exigenz . 1080—
Tit.7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubanten:
a) Realexigenz-Beiträhe 3500 —
b) zum Unterhalte von Schulhäusern indl. 15000 A anbeden 66 000 —
Dc) zu Schulhaus-Neubanten. licher Staatszuschuß