Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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weisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern 
vom 7. Jannar 1897 Nr. 299. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 
pensionirten Volksschullehrer aus Kreismitteln den Betrag von 3000 —X zu bewilligen, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Der Landrath hat einstimmig beschlossen, seine Zustimmung zu der ihm von der 
Staatsregierung zugegangenen Vorlage zur Verbesserung der Verhältnisse an den Realschulen 
in der Weise zu ertheilen, daß 8 Reallehrerstellen an den Nealschulen des Kreises in Pro- 
fessorenstellen umgewandelt werden, wogegen der Staat die Pensionslast für das Realschul- 
personal des Regierungsbezirkes, soweit demselben die Pensionsberechtigung nach Maßgabe der 
für die staatlichen Anstalten geltenden Normen überhaupt eingeräumt ist, übernimmt und 
zwar entweder so, daß 
a) vom 1. Januar 1898 an die Mittel zur Schaffung von 8 Professorenstellen 
aus Kreisfonds bereitgestellt werden, gleichzeitig aber die Staatskasse den gleichen 
Betrag an der Pensionslast des Kreises übernimmt oder 
b) daß mit der Umwandlung von 8 Reallehrerstellen in Professorenstellen nur all- 
mählig in dem Umfange vorgegangen wird, als der Staat die vom 1. Jannar 
1897 an neu aufallenden Pensionslasten des Kreises übernimmt. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen das k. Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die hienach veranlaßten weiteren 
Einleitungen zu treffen. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes, durch welche unter Erhöhung der bisherigen Bei- 
tragsleistung für die Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung 1200 J4, dann für den Verein 
für Arbeiterkolonien in Bayern 1000 X bewilligt wurden, ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
5. Der Landrath hat durch seine erheblichen Mehrbewilligungen für Zwecke der Kultur, 
insbesondere durch die Gewährung eines Beitrages von 3.000 J zur Förderung der Land- 
wirthschaft an den landwirthschaftlichen Kreisausschuß von Mittelfranken, durch die Uebernahme 
der Kosten für den Assistenten des Kreiskulturingenieurs auf Kreisfonds und durch die Er- 
höhung der Position für Kulturvorarbeiter und Gehilfen von 3000 auf 4000..4¾ neuer- 
dings sein Interesse für Hebung der Landwirthschaft bekundet. 
Indem Wir bezüglich der Uebernahme des Assistenten des Kreiskulturingenieurs auf 
Kreisfonds auf die Unsere Genehmigung enthaltende Entschließung des k. Staatsministeriums 
des Innern vom 17. Dezember 1896 Nr. 24245 verweisen, ertheilen Wir hiemit den 
übrigen Beschlüssen ebenfalls Unsere Genehmigung und sprechen dem Landrathe gerne Unsere 
Anerkennung der Bethätigung seiner Fürsorge für die Landwirthschaft aus.
	        
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