Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M 16. 159 
Nr. 6891. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 9. bis 23. November 1896. 
Im MNamen Seiner Moafestät des Königs. 
Zlitpol!, 
von Gotteg Gnaden Königlicher Hrinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 9. bis 23. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1897: 3443 676 A. O9 J. wovon ein Stenerprozent auf 34 436 J 
76 (4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen die von dem Landrathe beschlossenen Bewilligungen für Banunter- 
haltung und Baureparaturen der Kreisrealschule in Würzburg, sowie für die miethweise Zu-
	        
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