Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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ziehung des Erdgeschosses des ehemaligen chemischen Laboratoriums zu den Räumlichkeiten der 
Kreisrealschule und beauftragen die Kreisregierung von Unterfranken und Aschaffenburg, die 
weiteren Verhandlungen wegen Abschluß eines Miethvertrages mit der Stadtgemeinde Würz- 
burg zu pflegen. 
2. Der Landrath hat der Vorlage der Staatsregierung entsprechend beschlossen, 
I. die Mittel für Umwandlung von 7 Reallehrerstellen in Professorenstellen nach 
Maßgabe des Gehaltsregulativs für pragmatische Staatsdiener mit 5460 , 
II. die Uebernahme der Kosten für Gehaltsaufbesserung der Assistenten der Real- 
schulen des Kreises nach Maßgabe des Regulativs vom 26. Juni 1894, 
III. die Einräumung des Gehalts der Gymuasialprofessoren für die Rektoren der Real- 
schulen des Kreises mit deren Anstellung zu bewilligen, jedoch unter den nach- 
stehenden Bedingungen und Voraussetzungen, 
1. daß die vom 1. Januar 1897 nen anfallende Pensionslast für das gesammte 
Personal der Nealschulen des Kreises und der Hinterbliebenen desselben auf 
die Staatskasse übernommen wird, 
2. daß derselbe Betrag, der für die Aufstellung der Professoren erforderlich wird, sofort 
Lan der bereits bestehenden Pensionslast des Kreises vom Staate übernommen wird, 
3. daß die Ernennung von Neallehrern zu Professoren für die Rektoren keinerlei 
Aenderung in Bezug auf deren derzeitige Gehaltsverhältnisse zur Folge hat, 
4. daß es bei der Zahl von 7 Professoren verbleibt, 
ldaß dem Landrath der zur Zeit bestehende Pensionsfond in Kapital und 
Zinsen zur freien Verfügung zuwächst, 
6. daß, soferne einer anderen Kreisgemeinde günstigere Bedingungen seitens der 
k. Staatsregierung zugestanden werden sollten, auch die Kreisgemeinde von 
Unterfranken und Aschaffenburg dieser Bedingungen theilhaftig wird. 
Wirecrtheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen das k. Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die hienach veranlaßten 
weiteren Einleitungen zu treffen. 
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Hiebei wurde jedoch von der Voraussetzung ausgegangen, daß Ziffer 2 der obigen 
Bedingungen nicht außer dem Uebergang der vom 1. Jannar 1897 an neuanfallenden Pen- 
sionslast noch eine weitere Uebernahme, sondern lediglich die Schaffung der Professorenstellen 
nach Maßgabe der vom 1. Jannar 1897 ab durch den Pensionsübergang für den Kreis 
eintretenden Entlastung bezweckt. » 
3. Der Landrath hat für Unterstützung von Naturalverpflegsstationen 1600 A bewilligt 
und außerdem beschlossen, daß etwa verbleibende Ueberschüsse aus den Renten des Kreisgetreide- 
magazinsfonds der Regierung für die Naturalverpflegsstationen zur Verfügung gestellt werden.
	        
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