Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Festgesetzter 
Vortrag Betrag 
4K½ 
  
  
  
  
  
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
-a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der XIX. 
und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer à 90 / 
nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren von der 
erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 .4 nach 
5 und von je 45.X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten aeiwinie an gerechuet 586 593.4 — — — 
b) aus Kreissonds .. — — 
Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen ... 6 000— 
Besondere Nemnnerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal, dann zur Bestreitung der Kosten für Unterrichts- 
aushilfe anläßlich der Einbernsungen zum Militärdienst 6 000 — 
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für Personal= und Realexigenz 
der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations- 
Tit 
Tit. 
n 
* 
gesetzes vom 10. November 1861 65 000 — 
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes an den 
Volksschulen in ärmeren Gemeinden 4000 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schihoisieubanien 
a) NRealexigenzbeiträge – — 
b) zum Unterhalte von Schulhänsern ......... — — 
c)cchulhausneubauten 
aa) Kosten der Verwaltung des Lreisaulehens gi Schul- 
hausbauten . 
bb) für Verzinsung dieses Aulehens 11 353 4 50 
c) für Amortisation desselbeen 33 000 MA. — 
dd) Unterstützung dürftiger Gemeinden u weiteren Schul- 
hausbauten 15 193.K50 4 60 000— 
Tit. 8. Ständige Bauausgaguen 156 73 
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
  
ordentlichen Schulvisitationen und für Formmlarpapiere 15 000 — 
b) desgleichen für außerordentliche Schulvisitationgnen 1 715 — 
D) für die HKreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte. ....·....... 7770— 
bb) Gehaltszulagen .. .......... 300— 
cc)Dtateunnd Retfekosten ...-....... 3200-— 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Eutstehen der geseblichen Kreisvereine auirzen waren: 
aa) aus Centralfonds . — 57 — — 
bb) aus Kreissoddss 90— 
  
  
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