Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 8311. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 9. bis 21. November 1896. 
Im MNamen Seiner Mojestät des Königs. 
Zuitpol!, 
von Gottes Gnaden Bönialicher Prinz von gayern, 
Rogent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 9. bis 21. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Stenerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1897: 4 183 633 98 —, wovon ein Steuerprozent auf 41 836 33 3J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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