Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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esetzzund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
. 20. 
München, den 15. Mai 1897. 
  
Inhalt: 
Aekanntmachung vom 11. Mai 1897, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Dillingen betressend. — Ackanutmachung vom 11. Mai 1897, die provisorische Schifffahrts- 
und Floßordnung für die Donan innerhalb des bayerischen Staatsgebietes betrefsend. — Ordens-Verleihung. 
Nr. 9358. 
Bekanutmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadlgemeinde 
Dillingen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Hentigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betressend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Dillingen auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 
13. April 1897 und des staatsaufsichtlichen Bescheides der k. Regierung, Kammer des 
Innern, von Schwaben und Neuburg vom 4. Mai 1897, die Genehmigung zur Ausgabe 
3½% iger Schuldverschreibungen auf den IJuhaber im Gesammtnennwerthe von 200 000 J, 
und zwar: 
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