Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

Nebentele- 
graphen und 
besondere Tele. 
graphenan. 
lagen. Fern- 
sprechein- 
richtungen. 
Geltungs-= 
bereich. 
Zeilpunkt der 
Einführung. 
242 
§ 25. 
Die Bedingungen für Nebentelegraphen und besondere Telegraphenanlagen, sowie für 
die Ferusprecheinrichtungen werden besonders festgesetzt. 
836. 
I Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich vor- 
geschrieben sind, auch für die Telegramme, welche unter Benutzung von Eisenbahntelegraphen 
befördert werden. 
. In Bezug auf den telegraphischen Verkehr mit dem Auslande kommen die Be- 
stimmungen des inlernationalen Telegraphenvertrages und der etwaigen besonderen Tele- 
graphenverträge zur Anwendung. 
§27. 
Gegenwärtige Telegraphenordnung tritt am 1. Juli 1897 in Kraft. 
München, den 26. Juni 1897. 
Dr. rhr. v. Crailsheim. 
Königlich Dänisches Consulat 
in München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
19. Juni l. Is. allergnädigst zu genehmigen 
geruht, dast der zum k. dänischen Consul in 
München ernannte Großhändler Julin# 
Neuburger in dieser dienstlichen Eigen- 
schaft anerkannt werde. 
Erhebung in den erblichen 
Adelsstand. 
Im Namen Seiner Majestät des Mänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchsten Diploms 
vom 12. Juni l. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, den k. Geheimen Nath, ordentlichen 
Professor der Rechte an der k. Universität 
München, Dr. Ernst Angust Seuffert, 
im Hinblick auf die Bestimmungen der 88§ 5 
und 6 des Ediktes über den Adel im König- 
reich Bayern vom 26. Mai 1818 in den 
erblichen Ritterstand des Königreichs zu erheben. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adeldmatrikel wurde einverleibt: 
unter'm 19. Juni ds. Is. der Nath a. D. 
amk. Obersten Landesgerichte, Wilhelm Heinrich 
Ritter von Reitzmann in München für seine 
Person als Ritter des Verdienstorden der 
Bayerischen Krone bei der Nitterklasse Lit. R, 
Fol. 55, Act. Num. 90381.
	        
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