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Abdruck.
Gesammt-Verzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszengnisse berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von
dem Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für
jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens
einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aecebersicht
Seite
Gesfentliche kehransialten. Seite Progymnasien (C. a) 258
Gymnasien (A. a) 248 Nealschulen (C. b)j ... 259
Neal. Gymnasien (A. Dbr) . 251 Neal-Progymnasien (C. 0) 261
Ober-Realschulen (A. c)h 2566 Höhere Bürgerschulen (C. d) . 262
Progymnasien (6. a) 257|Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. e) -
Realschulen (8. h) . 207 dernse öffentliche Lehranstalten (C. 1) 265
Real-Progymnasien (B. c) . 257| Privat-Lehrantalten 266
Oeffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Aunrich,
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Barmen,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Bartenstein,
Allenstein, riie Ritter-Akademie,
Altona, Belgard,
Anklam, Beu- Askanisches Gymnasium,
Arusberg Französisches Gymnasium,
* schersleben, Friedrichs-Gymnasium,
Attendorn, Friedrich-Werdersches Gymnasium,