Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

W 30. 277 
b) Anlehen zu einer Million Mark: 
Lit. A 80 Stück zu je 5000 J, 
Lit. B 150 Stück zu je 2000 %#„, 
Lir. C 300 Stück zu je 1000 ¾, 
sämmtliche ausgestellt vom 15. Juli 1897 und halbjährig am 1. März und am 1. Sep- 
tember verzinslich, ertheilt. 
München, den 8. August 1897. 
In Vertretung: 
Der k. Staatsrath: 
von Neumayr. 
Nr. 15564. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Neustadt a. H. betreffend. 
Kl. Staateministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Be- 
stimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kol. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Neustadt a. H. auf Grund der Beschlüsse des Stadtrathes und der 
Gemeindeversammlung vom 11. Juni,2. Juli beziehungsweise 11. Juli 1897 und des 
staatvaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirksamts Neustadt a. H. vom 17. Juli 1897 die 
Genehmigung zur Ausgabe 3 ½% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
neunwerthe von 350 000 „A, und zwar: 
Lit. O 200 Stück zu je 1000 J(c, 
Lit, P 200 „ „ „ 500 %, 
Li. 200 „ „ „ 200 J¾, 
Lit. K 100 „ „ „ 100 4, 
ausgestellt vom Jahre 1897 und halbjährig am 2. Jannar und am 1. Juli verziuslich, 
ertheilt. 
München, den 10. August 1897. 
In Vertretung: 
Der k. Staatsrath: 
von Neumayr.
	        
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