Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Wirttemberg verliehene Großkreuz des k. Würt- 
tembergischen Friedrichs-Ordens, 
unter'm 7. September ds. Is. dem k. Käm- 
merer, Dr. Friedrich Grafen von Luxburg, 
Präsidenten der k. Regierung von Unterfranken 
und Aschaffenburg, für den ihm von Seiner 
Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von 
Preußen, verliehenen k. preußischen Kronen- 
Orden I. Klasse, sowie für das von Seiner 
Majestät dem Könige von Württemberg ihm 
verliehene Großkrenz des k. Württembergischen 
Friedrichs-Ordens, 
unter'm 9. September ds. Is. dem k. Käm- 
merer und Staatsrathe im a. o. D. Friedrich 
Freiherrn von Niethammer, außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
am K. Sächsischen Hofe, für den ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
verliehenen goldenen Stern zum Großkrenze 
des Königlich Sächsischen Albrechts-Ordens, 
unter'm gleichen Datum dem Vorsitzenden 
im Ministerrathe, Staatsminister des Kgl. 
Hauses und des Aeußern Dr. Krafft Frei- 
herrn von Crailsheim, für den ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
verliehenen k. sächsischen Hausorden der Rauten- 
krone, 
unter'm 16. September ds. Is., dem k. 
Staatsminister der Justiz Dr. Leopold Frei- 
herrn von Leonrod, für den ihm von Seiner 
Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von 
Preußen, verliehenen k. preußischen Nothen 
Adler-Orden I. Klasse 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
Consulat der Vereinigten Staaten 
von Amerika in München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 14. September ds. Is. aller- 
gnädigst zu genehmigen geruht, daß der zum 
Consul der Vereinigten Staaten von Amerika 
in München ernannte amerikanische Bürger 
Benjamin Nußbaum in dieser dienstlichen 
Eigenschaft anerkannt werde.
	        
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