Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Abdruck. 
1. Erster Nachtrag 
zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Aumerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
P borhchalten, sofern bei den einzeinen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt 
i 
2. Diejcnigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber vensethen, nur im Wege des 
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit cinem “ bezeichnet. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Augabe 
bei den für Militär- 
amwärter nicht aus- 
schließlich bestimmen 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn cs nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Aemerkungen. 
  
!.— 
An Stelle der Ziffern 1 und 2 des Ge- 
sammtverzeichnisses vom 26. November 
1895 (Central-Blatt S. 397) ist zu setzen: 
1. Ausiedelungs-Kommission für West- 
preußen und Posen: 
* Sekretäre. 
2. Verwaltung des Deutschen Reichs= und 
Königlich Preußischen Staatsanzeigers: 
Expedirende Sekretäre und Kalkula- 
toren. 
An Stelle der Ziffern 1 und 2 ist zu setzen: 
1. Oberpräsidien, Regierungen, Ministerial- 
Militär= u. Ban-Kommission zu Berlin: 
Kassirerassistenten, 
Sekretäre. 
Buchhalter. 
2. Rentenbanken: 
Sekretäre,. 
Buchhalter. 
. Königreich Preußen. 
II. Staatsministerinm. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
- lniindestens zur 
Hãlfte. 
  
III. Finanzministeriun 
Präsident der Ansiede- 
lungs-Kommission. 
Rentenbankdirektionen. 
  
 
	        
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