Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

39. 347 
No. 19914. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Landshut betreffend. 
Kt. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Iustiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Be- 
stimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. 
Allerhöchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 
185) der Stadtgemeinde Landshut auf Grund der Beschlüsse der Gemeinde-Collegien vom 
15. Mai, 1. Juli, 12. August, 7./25. September und 1. Oktober 1897 und des staats- 
aufsichtlichen Bescheides der k. Negierung, Kammer des Innern, von Niederbayern vom 
2. Oktober 1897 die Genehmigung zur Ausgabe 3⅛ %%/oiger Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 1 200 000 JX, und zwar 
Lit. A 300 Stück zu je 2000 -K, 
„ B 300 „ „ „ 1000 “, 
„ C 3200 „„ 500 -, 
v r 500, „ „ 200 J, 
„ K6 500 „ 100 , 
ausgestellt vom 3. Oktober 1897 und halbjährig am 1. April und am 1. Oktober ver- 
zinslich, ertheilt. 
München, den 18. Oktober 1897. 
!½ v. „ Heilinsn. 
  
Nr. 20269. 
Bekanntmachung, den Vollzug des land= und forstwirthschaftlichen Unfallversicherungs- 
gesetzes betreffend. 
#. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
In Gemäßheit des § 52 des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der 
in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 wird 
bekannt gegeben, daß mit Wirkung von heute ab unter Enthebung des bisherigen Vorsitzenden: 
der k. Negierungsrath Dr. Georg Krieg in München zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte 
a) der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regiernunqsbezirk 
Oberbayern,
	        
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