Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
Bezeichnung der Stellen. 
Augabe 
bei den far Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemcrlungen. 
  
Bei Ziffer 3: 
UNebrige Königliche Polizeiverwaltungen 
ist statt Absatz 1 zu setzen: 
Büreaubeamte (Poligeisekreläre, 
Büreauassistenten und Meldeumts- 
Biüreauassistenten). 
mindesteus zur 
Hälfte 
Der Vorsteher der be— 
treffenden Polizeiver= 
waltung. 
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 
Bei Ziffer 2: 
Generalkommissionen 
ist das Wort: 
» Bntcmmssistentut« zu streichen. 
  
  
II. Königreich Layern. 
A. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
An Stelle der Ziffer 3a ist zu setzen: 
3. Verkehrsanstalten: 
a) Staatseisenbahn-Verwaltung, 
Bodenseedampfschiffahrt und 
Ludwig-Donau-Main-Kanal: 
' Oberexpeditoren und Oberrevisoren, 
* Oberbauführer, 
*Expeditoren und Revisoren, 
Bauführer, 
Kapitäne I. Klasse, 
Adjunkten, 
* Zugführer, 
* Kapitäne II. Klasse, 
* Oberstationsmeister, 
* Oberpackmeister, 
Bahnmeister, 
Amtsgehülfen, 
* Wagenmeister, 
* Statusmäßige Bauzeichner, 
* Statusmäßige Vermessungszeichner, 
* Oberbüreandiener, 
* Oberportiers, 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritleln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zu einem Dritlel. 
zu zwei Dritteln. 
ßur Hälfte, 
  
  
Generaldirektion der 
Kgl bayer. Staats- 
eisenbahnen. 
  
  
 
	        
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