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Nr. 24174.
Bekauntmachung, Gesuch der Aktiengesellschaft für Buntpapier- und Leimfabrikation in Aschaffen—
burg um Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
fi. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März
1896, einige Bestimmungen über die Juhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten
Verordnung hiezu vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896 S. 174 und
185) der Aktiengesellschaft für Buntpapier= und Leimfabrikation in Aschaffenburg die
Genehmigung ertheilt, 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrag
von einer Million Mark, welche auf dem im Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg gelegenen
Grundbesitz der Gesellschaft an erster Stelle hypothekarisch versichert sind und vom 1. Jannar
1899 ab innerhalb 33 Jahren durch Ausloosung, vom 1. Juli 1903 ab aber eventuell
auch auf Grund vorausgegangener und bffentlich bekannt zu machender sechsmonatlicher
Kündigung der Gesellschaft mit einem Zuschlage von 3% rückzahlbar sind, auszugeben.
Die Schuldverschreibungen werden in 1000 Stücke, und zwar:
200 Stücke à 2000 A,
400 „ à 1000 „ und
400 „ à 500 =
eingetheilt.
München, den 16. Dezember 1897.
rhr. v. Feilibsch.
Nr. 24749.
Bekanntmachung, die Ausgabe einer zweiten Serie 3½ % iger Pfandbriefe der bayerischen
Landwirthschaftsbank betreffend.
Kl. Staatsministerium des Innern.
Durch Entschließung vom Heutigen wurde im Einverständnisse mit den k. Staats-
ministerien der Justiz und der Finanzen geuehmigt, daß die bayerische Landwirthschaftsbank,
e. G. m. b. H., eine II. Serie 3⅛½ iger, verloosbarer Pfandbriefe im Gesammtbetrag
von 10 Millionen Mark, eingetheilt in
1900 Stücke Lit. A zu 2000 4,
3500 „ leit. B zu 1000 ¾,