Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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3000 Stücke bit. C zu 
Lit. D zʒu 
4000 ,„ lit. 
4000 „ 
500 J, 
200 . A 
100 M, 
und 
E zu 
unter der in § 20 des Statuts bezeichneten Controle des k. Commissärs in Verkehr bringe. 
München, den 19. Dezember 1897. 
Krhr. v. Feilitzsch. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Uamen Seiner [ajestäl des Mönigs. 
  
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 13. Dezember ds. Is. der Gemahlin 
des k. Kammerjunkers und Secondlientenants 
im k. 3. Feld-Artillerie-Regimente, Freiherrn 
Theodor von Köppelle, den allerunter- 
thänigst erbetenen Hofzutritt zu gewähren. 
  
Ordens-Verleihung. 
  
Im Namen Sriner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 30. November ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. preußi- 
schen Legationsrath M. Rücker-Jenisch 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
1I1. Klasse zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 8. Dezember ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, den k. Hof- 
offizianten Michael Rietzl und Karl Rotten- 
höfer die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen der ihnen verlichenen fremden 
Dekorationen und zwar Ersterem für die 
Verdienstmedaille des k. wirttembergischen 
Friedrichs-Ordens, Letzterem für das k. sächsische 
Albrechtskrenz zu ertheilen.
	        
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