Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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etz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
„K 50. 
München, den 29. Dee K 1897. 
  
3 n ha alt: 
Gesetz vom 19. Dezeniber 1807, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahr- 
material, sowie die Ausrüstung berrits vorhandener Jahreue betressend. — Bekauntmachung vom 
10.) 1979 
23. Dezember 1807, den Vollzug des Gesetzes vom 250. Do#ember 1897— über die Besteuerung des Gewerbebetriebs. 
im Umherziehen betreffend. — Hofdienst Nachrichten. — Ordens--Verleihung. — Auszug aus der Adelsmatrikel 
des Königreiches. 
Gesetz, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, 
sowie die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzenge betreffend. 
Im Uamen Seiner Mazjestät des Königs. 
Luithold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Nepent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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