10 Unterstüsnugen — Zwangsvollstreckung.
Unterstützungen an Unteroffizierswittwen und
Bewilligung von Zuschüssen zu den Waisen-
kompetenzen für Kinder von Armecangehörigen
der Ober= und Unterklassen. 187.
Unterstützungsverein, allgemeiner, für die
Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und
die hiemit verbundene Töchterkasse; hier Per-
sonalstand des Verwaltungsrathes des Vereines.
37. — Satzungsänderungen. 291.
V.
Verdienstorden. Siehe „Ordensverleihungen“.
Verkehrsanstalten, k bayerische.
— Abänderung der Bestimmungen über die Auf-
nahme in den Dienst der k. b. Verkehrs-
anstalten; hier des „niederen Post= und
Telegraphendienstes“. 13.
Verkehrsordunung für die Eisenbahnen Deutsch-
lands. Siehe „Eisenbahnen“.
Vermögen unbewegliches Siehe „Zwangs-
vollstreckung“.
Verwaltungsdienst höherer; Prüfungen für
denselben 2c. Siehe „Justiz= und Verwalt-
ungsdienst“ und „Prüfungen".
Viehseuchen. Maßregeln gegen Viehseuchen;
— Wiedergestattung der Ein= und Durchfuhr von
Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen
aus Tirol und Vorarlberg. 193.
W.
Waagen. Siehe „Maaß und Gewichte“.
Waaren; Notirung von Terminpreisen für
Waaren inländischer Börsen. 275.
Waffeuprüfungs-Anstalten; hier Anfhebung
der Anstalt Würzburg. 72.
Waisen. Siehe „Wittwen und Waisen“.
Wandergewerbe. Siehe „Gewerbebetrieb im
Umherziehen“: „Steuerwesen“ 2c.
Wanderlehrer landwirthschaftliche; dienstliche
Stellung derselben. 55.
Wehrordnung. Siehe „Militärwesen“.
Werthpapiere, gerichtliche Hinterlegung; siehe
„Depositenwesen“ und „Hinterlegung gericht-
liche".
Winterschulen landwirthschaftliche; hier die
dienstliche Stellung der an deuselben ange-
stellten landwirthschaftlichen Wanderlehrer. 55.
Wittwen und Waisen.
— Bewilligung von Zuschüssen zu den Waisen-
kompetenzen für Kinder von Armeeangehörigen
der Ober= und Unterklassen, sowie von fort-
laufenden Unterstützungen an Unteroffiziers=
wittwen. 187.
— Vermögeusstand des Militär-Wittwen= und
Waisenfonds für 1895|96. 272.
Würde. Enthebung von der Würde eines lebens-
lichen Reichsrathes der Krone Bayern. 339.342.
— Verleihung der Würde eines lebenslänglichen
Reichsrathes der Krone Bayern. 349.
Z.
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Siehe
„Einjährig-freiwilliger Militärdienst" und
„Militärwesen“.
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen; Königiich Allerhöchste Verordnung
den Vollzug des Artikels 4 Abs. 1 des Gesetzes
vom 29. Mai 1886 wegen Abänderungen
der Bestimmungen über die. 303.