Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

Erster Beisitzer: Oberpostrath Jakob Zimmermann in München, 
Erster Stellvertreter: Oberpostmeister Friedrich Wiedemann in Augsburg, 
Zweiter Stellvertreter: Postmeister Joseph Meyer in München, 
Zweiter Beisitzer: Postinspektor Ludwig Wagner in München, 
Erster Stellvertreter: Telegraphen-Bezirksingenieur Peter Schneider in München, 
Zweiter Stellvertreter: Postinspektor Joseph Grief in München. 
b) Von den Vertretern der Arbeiter gemäß § 47 Absatz 4 bis 6 des Unfallversicherungs- 
gesetzes vom 6 Juli 1884 gewählte Beisitzer und Stellvertreter: 
Erster Beisitzer: Telephonvorarbeiter Johann Pieußel in Müuchen, 
Erster Stellvertreter; Telephonvorarbeiter Konrad Wagner in Müüchen, 
Zweiter Stellvertreter: Postaushelfer Karl Spängler in München, 
Zweiter Beisitzer: Telegraphenvorarbeiter Jakob Kuier in München, 
Erster Stellvertreter: Telegraphenvorarbeiter Mathias Sigl in München, 
Zweiter Stellvertreter: Postaushelfer Johann Ungermann in München. 
München, den 23. Oktober 1897. 
Dr. Frhr. von Crailsheim. 
Nr. 20611. 
Bekanntmachung, Verkehr mit Schilddrüsenpräparaten betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Moazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß die „Thyreoideae praeparata — Schild- 
drüsenpräparate“ dem zu § 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Juli 1896, betreffend 
die Abgabe stark wirkender Arzneien sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arznei- 
gläser und Standgefäße in den Apotheken, beigegebenen Verzeichnisse angereiht werden. 
Im Zusammenhalte mit Ziff. 9 der Allerhöchsten Verordnung vom 19. März 1895, 
betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich sowie die Zubereitung und Feilhaltung 
von Arzneien, sind hienach die Schilddrüsenpräparate von dem Handverkaufe in den Apotheken 
ausgeschlossen. 
München, den 25. Oktober 1897. 
Frhr. von Feilitzsch.
	        
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