Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 7236. 
Bekauntmachung, Gesuch der Zwirnerei und Nähfadenfabrik Augsburg um die Genehmigung 
zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 1896, 
einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der Königlich Allerhöchsten 
Verordnung vom gleichen Tage (Ges.= u. Verordn.-Bl. 1896 S. 174 und 185) der Aktien- 
gesellschaft „Zwirnerei und Nähfadenfabrik Augsburg“ die Genehmigung zur Ausgabe 
4% oiger, auf dem Fabrikanwesen der Gesellschaft in Angsburg an I. Stelle hypothekarisch 
versicherter Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Nominalbetrage von 360 000 JK, 
eingetheilt in Stücke zu 1000 und 500 „X, und innerhalb 30 Jahren durch Aunsloosung 
rückzahlbar, unter der Bedingung ertheilt, daß die auszugebenden Schuldverschreibungen dem 
vorgelegten Entwurf und die Hypothekbestellung dem vorgelegten Entwurfe des Notariats- 
aktes entsprechen, daß ferner die Zinsabschnitte der Inhaberobligationen nur jeweils auf 
einen Zeitraum von 10 Jahren ausgegeben werden, endlich unter der Bedingung, daß die 
Bekanntmachungen der Gesellschaft, welche sich auf das Prioritätsanlehen, dessen Ausloosung 
u. s. w. beziehen, auch in einem bayerischen Blatte veröffentlicht werden. 
Mäünchen, den 9. April 1897. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Hoftitel-Verleihung. Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Im Mamen Seiner Mojestät des Könins. Annahme sremder Dekorationen. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
9. April ds. Iv. allergnädigst bewogen gefunden, Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
dem Photographen Alfons Adolph in Passan pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
den Titel eines „K. B. Hof-Photographen“ haben Sich unter'm 3. April ds. Is. aller- 
zu verleihen. gnädigst bewogen gefunden, dem k. Hof- 
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
	        
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