Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Normalanlage  und  zwar  in  Orten
mit  einer  Bevölkerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
ar-.  b.  c  a.
z  von  mehr  Betriebsanlage
#  1  von  von  als
Bezeichnung  der  Gewerbe  unter  1000  4000  20000  und
S  »  .
L  1000  bis  bis  und  ohne  Bemerkungen
Z  400020000  Rücksicht
S-  Seelen  auf  die
Seelen  Seelen  Bevölker—
ungszahl
JW.JNJTJJ  hütten  wird  die  Betriebs
anlage  nach  der  Zahl  det
Badeabtheilungen  in  de
Weise  berechnet,  daß
zwei  Abtheilungen  gleich
einer  Badwannc  in  An
satz  kommen.
Bei  Badeanstalten  in
Freien,  bei  Mineral=  und
Luxusbädern  (Medizinalbäder,
  Dampfbäder,  rö
misch-irische,  rusfis
Bäder,  Gasbäder  u.  dgl.),
ferner  bei  Inhalations-Einrichtungen
  ist  die  Betriebsanlage
  nach  Art.7
zu  bestimmen;  das
Gleiche  gilt  für  gewöhnliche
  Warmbäder  und  für
l  Fluß-undScebädermü
geschlossenen  Badehütien,
wenn  zu  denselben  Anstalten
  vorstehender  Art
hinzutreten.
8  Beäcker  83  6005  40|  10|10  80]  Wie  bei  Nr.  4.
9  Bäcker  mit  ganz  geringfügigen  Betriebsverhältnissen.
  1  80  2  70  4  5  40  Wie  bei  Nr.  4.
10Baumeister  (Achiterten,  ,  Bau-  Ingenieure)
  .  —  —  —  —  —  —  21  60|]  Betriebsanlage  nach  Art.  7.
11|Bauhandwerker,  und  zwar:  "
Maurermeister,
Zimmermeister,
welche  regelmäßig  die  selbständige  1  I
leitungoder  Herstelungvon  Bauten  J  »
übernehmen  7  20)10  800  16  20"021  60  Betriebsanlage  nach  Art.  7.