Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

IW 28. 
297 
Gesetz, betreffend den Bedarf für Postbauten, Telegraphen= und Telephonanlagen. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Der 
1. 
2. 
sJ 
11. 
12. 
13. 
Art. 1. 
Bedarf: 
für den Neubau eines Postgebäudes am ahrhefe zu Ansbech 
wird auf 
für die Erwerbung eines Bauplates zum n Neubau eines von 
gebäudes in Frankenthal auf 
für den Neubau eines Postgebäudes in Bad Kissingen auf. 
für den Neubau eines Postgebäudes am Bahnhofe zu 
Memmingen auf 
für den Neubau der Expeditionslokalitäten im *s 
in München auf . 
für die Ergänzung des finanzgeseslichen Kredites vom 5. Mai 
1890 zur Erbauung eines Posthauses am Centralbahuheft 
München auf 
für den Neubau eines Postgebändes in Neuburg a. . auf 
für den Neubau eines Postgebaudes am ahnhefe zu Rosen- 
heim auf 
für den Neubau eines Oberpostamtsgebändes in Speyer auf 
für den Neubau eines Postgebäudes am ammhes zu Traun- 
stein auf 
für die Ergänzung des gesetzlichen Arddites vom 11. Juni 1894 
zum Neubau eines Postgebäudes am Bahnhofe zu Würzburg auf 
für eine Reserve für die unter Ziffer 1 mit 11 aufgeführten 
Objekte auf 
für die Vervollständigung des baherischen Telegraphennehes auf 
233 600 M, 
100 000 A, 
224000 4, 
166 000 4, 
430 000 , 
225 000 , 
116000 4, 
164 600 4,. 
695 000 “, 
83 700 4. 
50 000 A, 
60 100 4, 
425 000 M.,
	        
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