Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr. 14181. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 8. bis 20. November 1897. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Zuitpol!,. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 8. bis 20. November 1897 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1896. 
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1896 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1898. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1898: 2302790 -4, wovon ein Steuerprozent auf 23027 
90 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1898. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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