Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
——.
II.  3  Tit.  7.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Willigungen
in  den  Budgets  der  XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die
wirklichen  Schullehrer  à  90  A∆  nach  5,  10,  13,  15,  20  und
je  weiteren  5  Dienstjahren  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,
  dann  für  die  ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen
  und  Verweserinnen  4  72.A  nach  5  und  von  45  .4  nach
10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Jahren  von  dem  bezeichneten
Zeitpunkt  an  gerechnet  °662  407  K&  80  1  —  —
Tit.  8.  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Eutstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiescirt  worden
sind  600  +KM  —  J  —  —
Tit.  9.  a)  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
dienstunfähig  gewordener  Schullehrer  139  120  —
b)  Zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen  Dienstalterszulagen
  im  Pensionsfalle  .  .78.«—J  —  —
c)anUnte1stntznngdcrvordem  1  Januar  1896  pensionirten
Schullehrer,  Verweser,  Hilfslehrer  und  weltlichen  Lehrerimen,
Verweserinnen  und  Hilfslehrerinnen  .  .  5600——
Tit.  10.  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrers—  Relikten:
a)  nach  der  in  der  XX.  bezw.  XXIII.  Finanzperiode  festgesetzten
Norm  (240  bezw.  300  .X  für  eine  Wittwe,  130  M  bezw.
150  A  für  eine  Doppelwaise  und  100  für  eine  einfache
Waise)  131  767  4  580  —  —
b)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  zugegangenen
Lehrers-Relikten  .  3000—
c)  für  dürftige,  dem  Unterstützungsalter  entwachsene  Lehrerwaisen  2000  —
Tit.  11.  Zur  Anordnung  außerordentlicher  Schulovisitationen  1  715—
Summa  §  3  842  018  &K  64  —  385  396  18
Summa  Cap.  IA  842  018  4  64  385  396  18
B.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Industrie  und  Kultur.
Auf  Landeskultur  und  landwirthschaftliche  Interessen  2572  —
1  C.  Zuschüsse  aus  s  Centralfonds  für  Wohlthätigkeit.
2  —
3  Budgetmäßige  Entschädigung  der  pfälzischen  Kreisfonds
für  den  Entgang  eines  Drittels  der  Polizeistrafgelder  8571.  —
Summa  Cap.  I  396  539  13
II.  Fundations-  und  Dotationsbeiträge  der  Gemeinden  —  —
Zuflüsse  aus  sonstigen  Einnahmsquellen.
1  Rheindammpacht  bei  den  Hemshöfen  2c.  pro  1898  9895  —
2  Pachtertrag  der  Rheindammgräsereien  .  12  009  —