Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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rseh-  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

    

 

W  33.

München,  den  14.  November  1898.

 

Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  7.  November  1898,  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  der
k.  Verordnung  vom  #.  Juni  1890  über  das  Gestütswesen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  3.  November  1898,
die  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend  —  Bekanntmachung  vom  8.  November  1898,
die  Errichtung  neuer  Hufbeschlagschulen  betreffend.  —  Staatedienst-Nachrichten.  —  Ordens-Verleihungen.  —
Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel
des  Königreiches.

 

 

 

 

Nr.  22932.

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  der  k.  Verordnung
vom  8.  Juni  1890  über  das  Gestütswesen  betreffend.

Im  Mamen  Seiner  Mazjestät  des  RKönigs.
Lui#tyol!.

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Gayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden,  die  k.  Verordnung  vom  8.  Juni  1890,  das
Gestütswesen  betreffend,  in  einzelnen  Bestimmungen  über  die  Deckung  durch  Landgestütshengste,
über  die  Ermunterungspreise  und  über  die  Körung  einer  Revision  unterstellen  zu  lassen  und
verordnen,  was  folgt:
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