Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

VIII 
  
  
  
  
  
  
  
Datum — Tummer 
der Gesetze, Inhalt Geesebr un Seite 
Verordnungen 2c. Blattes 
6 ! 
1. Juni 1898. Vetanntmachung, betreffend die Aichung des 
Getreideprobers. 23. 266. 
3. — — Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuld- " 
verschreibungen auf den Inhaber durch die 
Marktgemeinde Grafing betr. . 23. 265. 
4. .n — Bekanntmachung, Gesuch um Ausgabe von 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber betr. 23. 265. 
6 
4. — Geses, die Besteuerung des Branntweins betr. 23. 263. 
6. „ — HKöniglich Allerhöchste Verordnung, die 
Abgabe starkwirkender Arzneien sowie die Be- 
schaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser 
und Standgefäße in den Apotheken betr. « 25. 269. 
8. . — Königlich Allerhöchste Entschließung, die 
Vertagung des Landtages betr. 24. 267. 
14. — Bekanntmachung, die Betriebsordnung für die 6 
Haupteisenbahnen Bayerns betr. 1. 321. 
14. „ — Bekanntmachung, die Signalordnung für bie 
Eisenbahnen Bayerns betr. 81. 325. 
14. „ — Bekanntmachung, die Normen für den Bau 
und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen 
Bayerns betr. 31. 327. 
14. ".t — Bekanntmachung, die Bahnordnung für die 
Nebeneisenbahnen Bayerns betr. 1 31. 327. 
15. „ — Finanzgesetz für die XXIV. Finanzperiode 
1898 u. 1899. 26. 271. 
15. " — Ges etz, betr. die Abänderung einiger Bestim- 
mungen des Gesetzes vom 26. Februar 1850 
über die Versammlungen und Vereine. 27. 289. 
16. — Gesetz, die Einführung einer Besitzveränderungs- 6 
abgabe für Gemeinden betr. 27. 292. 
15. „ — Gesetz, die Bestreitung des Aufwandes für die 
k. Polizeidirektion der Haupt= und Residenz 
stadt München betr. 27. 293. 
  
 
	        
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