Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

19.
Hofdienst-Nachricht.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unter'm  19.  April  ds.  Is.  den  k.  Bezirksamts-Assessor
  in  Pfarrkirchen  Dr.  Alfens
Freiherrn  von  Gagern  auf  sein  allerunterthänigstes
  Ansuchen  zum  k.  Kammerjunker
zu  ernennen

Staatsdienst-Nachrichten.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  20.  April  ds.  Is.  mit  Beginn  vom
1.  Mai  ds.  Js.

den  Geheimen  Registrator  im  Staatsministerium
  des  Kgl.  Hauses  und  des  Aeußern,
Ednard  Sigl,  seinem  allerunterthänigsten
Ausuchen  entsprechend,  wegen  Krankheit  und
dadurch  bewirkter  Funktionsunfähigkeit  gemäß
§  22  lit.  D  der  IX.  Beilage  zur  Verfassungsurkunde
  in  den  bleibenden  Ruhestand  treten
zu  lassen  und  demselben  zugleich  in  Anerkennung
  seiner  langjährigen,  treuen  und  eifrigen
Dienstleistungen  den  Titel  und  Rang  eines
kgl.  Nathes  zu  verleihen,

nach  Maßgabe  des  Titels  II  §  18  der
Verfassungsurkunde  den  Ministerialregistrator
Friedrich  Adam  Müller  zum  Geheimen  Registrator
  im  Staatsministerium  des  Kgl.  Hauses
und  des  Aeußern  zu  befördern  und  den  Mini-143



sterialfunktionär  Alois  Irlbacher  zum  Kanzleisekretär
  in  dem  genannten  Staatsministerium
in  provisorischer  Diensteseigenschaft  zuernennen:

unter'm  23.  April  ds.  Is.  mit  Beginn
vom  1.  Mai  ds.  Js.

dem  Legationssekretär  I.  Klasse  bei  der
k.  Gesandtschaft  in  Wien,  Eduard  Niederer
Freiherrn  von  Paar  zu  Schönan,  auf
Grund  des  §  22  lit.  A  der  IX.  Beilage
zur  Verfassungsurkunde,  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  bayerischen  Staatsdienst  unter  Verleihung
  des  Titels  eines  Legationsraths  zu
bewilligen,

in  Gemäßheit  des  Titels  II  §  18  der
Verfassungsurkunde  den  Legationsrath  bei  der
k.  Gesandtschaft  in  Berlin,  Karl  Grafen  von
Moy,  zur  Gesandtschaft  am  k.  und  k.  österreichisch
  ungarischen  Hofe  zu  versetzen  und  den
Legationssekretär  I.  Klasse  bei  der  Gesandtschaft
am  k.  italienischen  Hofe,  Otto  Freiherrn  von
Ritter  zu  Grünstein,  zum  Legationsrath
zu  befördern.

öniglich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  eines  fremden  Titels.

Im  Namen  Seiuer  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  28.  April  ds.  Is.  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  Hofkaplan
Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen
Ludwig  Ferdinand  von  Bayern,  Heinrich
Ruez,  die  Bewilligung  zur  Annahme  und
Führung  des  ihm  von  Seiner  Heiligkeit  dem
Papste  verliehenen  Titels  eines  päpstlichen
Hausprälaten  zu  ertheilen