255
N 23.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
usgegeben Stuttgart Mittwoch den 24. Juli 1850.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Instruktion für das Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem
Zehenten haftenden Baulasten nöthigen Schätzungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Instruktion für das Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem Zehenten haftenden Baulasten
nöthigen Schätzungen.
Für die nach Art. 53 des Gesetzes über die Ablösung der Zehenten vom 17. Juni
1840 zu Bestimmung der Absindungssummen für Baulasten, die auf dem Zehenten haften,
vorzunehmenden Schätzungen werden nach Vernehmung der obersten Kirchen= und Schulbehörden
über die Anforderungen an die für Kirchen= und Schulzwecke bestimmten Bauten
in Gemägheit höchster Entschließung vom 26. d. M. nachstehende Vorschriften ertheilt, welche