Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

  
  
  
W E 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
MA 49 
13 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fun- 1 
dationsbeiträge . . 29 554 53 
„Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben . 130 — 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotatio. 90 912 81 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem I 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
zuschüsse 20 093 13 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 141 274 03 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .K an alle Schul- 1 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 44 820.#— „ — s- 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90.X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4 " 
nach 5 und von 45.& nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 698 107AM 117 — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits « 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
4 — – — 
Tit. 9. 6 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- l 
uniahiggewordenerSchultehrer.. 106 720 — 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 1 
zulagen im Pensionsfalll I76434 —J — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar *— pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . . 7800— 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 " bezw. 300 .∆ für eine Wittwe, 130 .∆ bezw. 
150 .X für eine Doppelwaise und 100 .∆ für eine einfache 
Waise) .. 107 080 K — J — — 
b) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrersrelikten . .. 4900 — 
) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrer-Waisen 2 000 — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715 — 
Summa § 3 868 250 4 11 J/ 405 099 50 
Summa Cap. I A 868 250 K 11 Jt 417 788 96 
  
  
  
  
  
  
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