Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

. 48. 1015 
  
  
  
Festgesetzter 
Cap # Vortrag Betrag 
K 
VIII Uebrige Kreisausgaben. 
1 Für Förderung des Fenerlöschwesens .. 6 000 — 
2 Beiträge gemäß 830 des Baunnfallversicherungsgesetzes 6 348 99 
Summa Cap. VIII 12 348 99 
1 Allgemeiner Reservesond ........ 15 575 43 
  
  
Summa Cap. IX für sich. 1 
Summa der Kreisausgaben94 176 
  
II. Abschnitt. 
#rei 3- Einnahmen. 
1. Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse ans Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Lateinschulen. 
1 Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden 
  
5— 
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Fundatiousbeiträge . .. 
Tit. “ Aus der Krei: sch urdotation . —— — 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Studieulehrer und S Studienlehrers- Relikten — — 
Summa § 1 1 976 18 
l . 
2 Gewerblich-technische Schulen ....·... — i—--- 
Summa 8 2 — — 
l 
3 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende 
Fundations beiträge .. ... ... 5 325 22 
Tit. 2. Leistungen für ständige Banaus gaben ........ — — 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation. . . . ... 69 082 26 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Gesetze 
vom 10. November 1861 (die früheren Kongrualergängungszuschüsse) 35 700 96 
Tit 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilsen 163 292 79 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 4 an alle Schul- 
verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 36 502 & 50 — — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budget der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4# 
nach 5 und von 45 4X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem begeichneten Zeitpunkte an gerechnet 545 230 4M 75 — — 
157 
  
  
 
	        
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