Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 50. 1051 
Banmaterialienlehre. 
II. Kurs: W. S. 2 St. Unterricht. 
Die wichtigsten der zu Bauten zu verwendenden Gesteine; Fabrikation der künstlichen 
Steine. Festigkeit der Bausteine — Die Bauhölzer, Kennzeichen, Fehler, Dauer, Festigkeit 
derselben. — 
Die Metalle. — 
Die Bindemittel und Nebenmaterialien. 
Freihandzeichnen. 
I. Kurs: Bautechnische Abtheilung A W. S. 2 St. Uebungen, S. S. 4 St. Uebungen. 
Abtheilung B W. S. 2 St. Uebungen, S. S. 4 St. Uebungen. 
Zeichnen von Ornamenten verschiedener Kunstepochen unter besonderer Betonung der 
Renaissance, nach dem Runden. Ausführung mit Bleistift, Feder und Tusche. 
Skizziren einzelner Theile von Bauwerken nach der Natur. 
Vermessungskunde für Lautechniker. 
III. Kurs: W. S. 2 St. Unterricht u. Uebungen, S. S. 5 St. Unterricht u. Uebungen. 
Die Lehre von den Meßinstrumenten: Mittel zur Bezeichnung der Punkte auf dem 
Felde, das Diopter, das Fernrohr, die Libelle; der Winkelspiegel, die Winkelprismen, das 
Prismenkreuz. Die Latten, die Ketten, der Reichenbach'sche Distanzmesser; die Nivellir= 
instrumente; der Meßtischapparat; die Schwimmkugel; der Woltmann'sche Flügel. — 
Praktische Uebungen im Abstecken, Nivelliren und im Aufnehmen von Situationsplänen. 
Terrainkotirung und Horizontalkurven. 
VI. Für die bautechnische Abtheilung A. 
Hochbankunde. 
III. Kurs: 3 St. Unterricht; 16 St. Uebungen. 
Anlage und Raumbedürfniß für Wohngebäude, gewerbliche und landwirthschaftliche Bauten. 
Architektonisches Beichnen für Hochbautechniker 
Gugleich Formenlehre der Baukunst). 
III. Kurs: W. S. 2 St. Unterricht; 12 St. Uebungen. 
Die Formenlehre der griechischen und römischen Architektur (in kürzerer Darlegung). 
Die Formenlehre der Renaissance: Detailformen, Säulenordnungen und Bogenstellungen. 
Thüren und Fenster. Fagadenpartien. 
Die Formenlehre der romanischen und gotischen Baukunst (in kürzerer Darlegung).
	        
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