Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Entwerfen und Veranschlagen von Gebäuden. 
III. Kurs: S. S. 2 St. Unterricht; 10 St. Uebungen. 
Uebungen im Entwerfen nach gegebenen Programmen. Preisentwicklungen und Kosten- 
anschläge. Akkordbedingnisse. Baukontrakte. Baubetriebspläne. Bauschätzung. 
VII. Für die bantechnische Abtheilung B. 
Architektonisches Zeichnen sowie Hochbaukunde für Straßen- und Eisenbahnbautechniker. 
III. Kurs: W. S. 2 St. Unterricht; 4 St. Uebungen. S. S. 4 St. Uebungen. 
Kurze Darlegung der Formenlehre der Renaissance. Uebersicht über die Formenlehre der 
antiken Architektur. Anlage und Raumbedürfniß für die einfacheren Eisenbahnbetriebsgebäude, 
Wärterhäuser, Arbeiterwohnungen, kleinere Aufnahmegebäude, Güterschuppen, Wasserstationen 
Kohlen und Lokomotivschuppen. 
Gaukonstruktionslehre für Straßen- und Eisenbahnbautechniker. 
III. Kurs: W. S. 2 St. Unterricht; 10 St. Uebungen. 
Kleine Kunstbauten aus Gemäuer und Stampfmörtel. Einfache Balkenbrücken aus 
Holz und Eisen mit Ausschluß genietheter Träger. Gewöhnliche Gründungen, wie sie bei 
Hochbauten und kleineren Brücken in Anwendung kommen. Gewölbte Brücken von mäßiger 
Spannweite und Höhe. Wasserbehälter. Säulen. Röhren. 
Straßen-, Eisenbahn- und Wasserbau. 
III. Kurs: W. S. 4 St. Unterricht; 16 St. Uebungen. 
Das Nothwendigste über Straßen= und Eisenbahnfuhrwerke. — Erdarbeiten: Unterbau 
der Straßen und Eisenbahnen. Straßenoberbau. Spurenverbindungsmittel (Weichen, Dreh- 
scheiben, Schiebenbühnen). Einfriedigungen, Wegschranken. — Anlage und Ausführung von 
Wasserversorgungen für kleinere Bahnhöfe und Wärterhäuser. Quellfassungen. Brunnen. 
Cisternen. Pumpen mit Handbetrieb. Kanalisation von Bahnhöfen. Entwässerung von 
Dämmen und Einschnitten. — 
Der Unterricht hat sich thunlichst auf das z. Z. in Bayern Eingeführte zu beschränken 
und unter Ausschluß jeder Theorie hauptsächlich die Kenntniß der wichtigsten, grundlegenden 
Einzelheiten anzustreben.
	        
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