Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M B2. 1131 
  
  
  
5. · 6. 
Schätzung der ausgehobenen Pferde 
  
2 für I. 2. 3. Durchschnittsbetrag Bemerkungen. 
welchen Taxator ian in 
SASTruppen- Zahlen Worten 
—— theil 41 "+4 Mark 
  
  
  
1. In der Spalte 5 werden Beträge 
von einer halben Mark und 
· darüber für eine volle Mark 
s gerechnet; Beträge unter einer 
F halben Mark bleiben außer Ansatz. 
2. Reservepferde sind nicht in das 
Nationale der ausgehobenen 
- Mobimachungs-Pferde aufzu- 
1 nehmen, sondern in besonderen. 
l 
  
  
Nationalen zu verzeichnen. 
  
  
  
  
  
  
i 
l 
In den Nationalen, die den Transportführern zu übergeben sind, ist nur der Durchschnittsbetrag der 
Schätzung in Zahlen auszufüllen.
	        
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