Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr. 20757. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde St. Ingbert betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde St. Ingbert auf Grund der Beschlüsse 
des Gemeinderathes und der Gemeindeversammlung vom 3. April und 4. September 
bezw. 9. Mail. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirksamtes Zweibrücken 
vom 28. August l. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 4 c%/iger Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 100 000 44, und zwar: 
80 Stück lir. A zu je 1000 M, 
100 Stück lit. B zu je 200 -, 
halbjährig am 1. Januar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt. 
München, den 2. Oktober 1900. 
Dr. Arhr. v. Feilitzsch. 
Nr. 20594. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Kitzingen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Kitzingen auf Grund der Beschlüsse der städtischen 
Kollegien vom 29. Dezember vor. Is. bezw. 4. Januar l. Is., vom 28. Juni und vom 
7. bezw. 13. Juli l. Is. und der staatsaufsichtlichen Bescheide der k. Regierung, Kammer 
des Innern, von Unterfranken und Aschaffenburg vom 27. März und 14. August l. Is. die 
Genehmigung zur Ausgabe 4% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 300 000 „Ax und zwar:
	        
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