Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
  
MÆ 59. 
München, den 22. Oktober 1900. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 11. Oktober 1900, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 12. Oktober 1900, die Notariatskammern betreffend. — Bekanntmachung vom 
14. Oktober 1000, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 
20. Oktober 1900, den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Ok- 
tober 1000, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militär- 
anwärter betreffend. — Ordens Verleihungen. — Koniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. — Auszug aus der Adels Matrikel des Königreiches. 
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Nr. 21929. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
#4# S#taatsministerium des Innern. 
Der pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung ertheilt, 
innerhalb des gesetzlich zulässigen Maximums des Pfandbriefumlaufs eine neue (XXXIX) Serie 
4% iger Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Betrage von 10 Millionen Mark, 
eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 „1, in den Verkehr 
zu bringen. 
München, den 11. Oktober 1900. 
Dr. Frhr. u. Feilitzsch. 185
	        
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