Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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400 Stück lit. A zu je 2000 MA 
1000 „ „ B zu je 1000 „ 
800 „ „ C zu je 500 „ 
700 „ „ D zu je 200 „ 
600 „ „ E zu je 100 „ 
halbjährig, am 1. Januar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt. 
München, den 20. November 1900. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 17760. 
Bekanntmachung, Landwehrbezirkseintheilung betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Inhaltlich der Bekanntmachungen im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 41 vom 
16. Juli ds. Is. Seite 696 und Nr. 57 vom 6. Oktober ds. Is. Seite 1173 wird das 
Bezirksamt Rockenhausen im Regierungsbezirke der Pfalz neu errichtet und beginnt seine 
Wirksamkeit am 1. Dezember ds. Js. 
Dasselbe umfaßt die seither zum Bezirksamte Kirchheimbolanden gehörigen Amtsgerichts- 
bezirke Obermoschel und Rockenhausen, sowie den bisher zum Bezirksamte Kaiserslautern 
gehörigen Amtsgerichtsbezirk Winnweiler und bildet gemäß § 1,, W. O. einen selbständigen 
Aushebungsbezirk des Landwehrbezirks Kaiserslautern. 
Demgemäß ist in Anlage 1 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 1889 
bei den Verwaltungs= (bezw. Aushebungs-) Bezirken des Landwehrbezirks Kaiserslautern nach 
Bezirksamt Kirchheimbolanden einzuschalten: 
„Bezirksamt Rockenhausen“. 
München, den 23. November 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Nr. 72531I. 
Bekanntmachung, die Postordnung zum Gesetze Üüber das Postwesen des Deutschen Reiches 
vom 20. März 1900 betreffend. 
A. Staatsministerinm des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Nachstehend wird eine auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 mit Giltigkeit für den Postverkehr zwischen 
Bayern einerseits, dann dem Reichspostgebiete und Württemberg andrerseits erlassene Ver-
	        
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