Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

1203 
eseh-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
  
63. 
München, den 10. Dezember 1900. 
  
  
  
. 
— 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 2. Dezember 1000, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Dillingen betreffend. — Bekanutmachung vom 4. Dezember 1900, die Entwerthung der 
Wechselstempelmarken betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Ordens Verleihungen. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
— — 
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 25911. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Dillingen betreffend. 
f#Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Dillingen auf Grund der Beschlüsse 
der städtischen Kollegien vom 16. November ds. J. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der 
k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg vom 21. November ds. J. die 
Genehmigung zur Ausgabe 4% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 70 000 X und zwar: 
189
	        
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