Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

1221 
seh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
— — — — — — — — —— — 
W 66. 
München, den 28. Dezember 1900. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Dezember 1900, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 21. Dezember 1900, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Dezember 1900, die Außerkuresetzung der Vereinsthaler österreichischen 
Geprages betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Staatsdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
—.— 
Nr. 27157. 
  
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
ertheilt, unter Einhaltung der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs 
1. an Stelle eines Betrages von 20 Millionen der mit Ministerialentschließung vom 
8. Juli 1899 und 10 Februar 1900 zur Emission genehmigten 3½ %igen unver- 
loosbaren Hypothekenpfandbriefe den gleichen Betrag 4% iger unverloosbarer Hypo- 
thekenpfandbriefe, eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 4 
(Lit. GC, HH, II. KK, LL. und MX) und 
2. einen weiteren Betrag von 10 Millionen verloosbarer, 4%iger Hypothekenpfand- 
briefe auf den Inhaber, eingetheilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 4 
(Lit. E, F, C, H. 1) in den Verkehr zu bringen. 
München, den 16. Dezember 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 195
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.