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schickt werden, indem man sagt, die Gesellschaft hade se## Person
und seine Talente an eben diesem Orte sehr nötig.
Denn neulich haben wir gehört, daß junge Wiewen, vom früh
zeitigen Tode überrascht, infolge der Läsfsigkeit der Unfrigen ihre sehr
kostbare Hautzeinrichtung, welche den Kirchen der Gesellschaft bestimmt
war, denselben nicht vermacht hätten, weil dieselbe nicht rechtzeitig
angenommen werden sei. Bei der Annahme solcher Dinge muß
man nicht die Zeit berücksichtigen, sondern den guten Willen der
Beschttinder.
2. Drälaten, Kanoniker, Pfarrer und andere vermöglche
Geistliche sind auf verschiedenen Wegen und durch geschickte Mittel
zu den geistlichen Exerzitien anzulocken und so allmählich durch ihre
Neigung für geistliche Dinge für die Gesellschaft zu gewinnen, sodann
muß man sie allmählich in Bezug auf ihre Freigebigkeit auf
die Probe stellen.
3. Die Beichtväter sollen es nicht versäumen, ihre Beichtkinder
(ledoch nur zu gelegener Zeit) nach ihren Namen, ihrer Familie,
ihren Verwandten, ihren Freunden und ihren Besitztümern zu fragen.
Dann sollen sie ihren Nachlaß, den Stand, ihre Absichten und Entschlüsse
in dieser Beziehung zu erforschen suchen. Wenn noch keine
solchen gefaßt sind, wird es nötig sein, eine der Gesellschaft günstige
Entschließung anzuraten.
Wenn sich die Hoffnung auf irgend einen Vorteil gleich von
Anfang an zeigt, sollen sie veranlaßt werden, wöchentlich 1u beichten
unter dem Vorwand einer besseren Erleichterung des Gewissens oder
einer heilsamen Buße, weil es nicht angeht, nach allem zugleich zu
fragen. Sie sollen in anständiger Weise von demselben Beichtoater
eingeladen werden, damit er das, was er nicht auf einmal erkundigen
konnte, bei mehrmaligem Besuche erkundige. Wenn das nach
Wunsch geht, so soll eine Frau zum Beharren beim häufigen Beichten
und Besuchen veranlaßt werden; ein Mann soll auf jede Art zur
Pflege des Umgangs mit den Unsrigen bewogen werden.
4. Was von den Witwen gesagt ist, das muß selbstverständlich
auch bezüglich der Behandlung der Kaufleute, der reichen Bürger
und kinderlosen Eheleute gelten. Die Gesellschaft wird nicht selten
in die Universalerbschaft eingesetzt werden, wenn diese Maßregeln
in kluger Weise zur Ausführung gebracht werden.
Besonders aber ist dies zu beobachten hinsichtlich der reichen,
frommen Frauen, welche die Unfrigen besuchen; wenn dieselben nicht
von sehr vornehmen Eltern herstammen, wird das Volk höchstens
seine Unzufriedenheit äußern.
5. Die Rektoren der Kollegien werden es unternehmen, Kenntnis
von den Häusern, Gärten, Landgütern, Weinbergen, Dorfschaften
und den sonstigen Gütern zu gewinnen, welche die Vornehmen ersten
Rangs, die Kaufleute oder Bürger besitzen und womöglich auch von
den Zinsen und Lasten, welche auf den Besitztümern ruhen, aber dabei
muß man behutsam vorgehen und am wirksamsten durch die Beichte,
durch vertrauten Umgang und durch private Gespräche. Wenn der
Beichtvater ein reiches Beichtkind aufgefunden hat, wird er sofort den
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