Full text : Die geheimen Instruktionen der Jesuiten.

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überwachen  und  ermahnen;  wenn  sie  sich  aber  auflehnen,  soll  man
ihnen  bald  dies,  bald  jenes  entziehen,  damit  sie  von  Lebensüberdruß
ergriffen  werden.

Die  Mutter  soll  ihnen  die  Schwierigkeiten  auseinandersetzen,  mit
denen  die  Familie  zu  kämpfen  habe.  Endlich  sollen  sie,  wenn  es  sich
nicht  bequem  machen  läßt,  daß  sie  sich  freiwillig  der  Gesellschaft  zuneigen,
  unter  dem  Vorwande  des  Studierens  in  entfernt  gelegene
Anstalten  unserer  Gesellschaft  geschickt  werden.  Von  Sesten  der
Mutter  sollen  ihnen  nur  kleine  Unterstützungen  gesandt  werden,
während  die  Gesellschaft  Lockmittel  bieten  soll,  um  ihre  Zuneigung
auf  uns  zu  übertragen.

Kapitel  IK.
Von  der  Vermehrung  der  Einkünfte  der  Kollegien.

1.  Womöglich  soll  niemand  zum  letzten  Gelübde  zugelassen
werden,  so  lange  er  noch  einige  Erbschaften  zu  erwarten  hat,  wenn
er  nicht  einen  füngeren  Bruder  in  der  Gesellschaft  hat,  oder  aus
anderen  gewichtigen  Gründen.  ·

In  allem  jedoch  und  vor  allem  muß  man  für  die  Hebung  der
Gesellschaft  entsprechend  den  den  Oberen  bekannten  Grundsätzen
Sorge  tragen,  welche  darin  jedenfalls  übereinstimmen  sollen,  daß  die
Kirche  zur  Vermehrung  des  göttlichen  Ruhmes  ihrem  früheren
Glanze  wiedergegeben  werden  soll;  und  daß  die  ganze  Geistlichkeit
von  einem  Geiste  beseelt  sein  soll.

Deshalb  muß  man  häufig  daran  erinnern  und  überall  bekannt
machen,  daß  die  Gesellschaft  teils  aus  Professen  bestehe,  welche  so
arm  sind,  daß  sie,  abgesehen  von  den  täglichen  Spenden  der  Gläubigen,
  alles  entbehren,  teils  aus  andern  Bätern,  welche  zwar  arm
sind,  die  indes  unbewegliche  Güter  insoweit  besitzen,  daß  sie  für  ihren
Unterricht  und  ihre  Funktionen  dem  Volk  nicht  zur  Last  fallen  müssen,
wie  die  übrigen  Bettelorden.  Daher  sollen  die  Beichtbäter  von  Fürsten,
  Großen,  Witwen  und  anderen  Personen,  von  denen  die  Gesellschaft
  viel  hoffen  kann,  in  Bezlehung  auf  diesen  Gegenstand  dieselben
allen  Ernstes  dahin  belehren,  daß  man  zum  wenigsten  irdische  und
zeitliche  Güter  von  ihnen  bekommen  sollte,  während  man  ihnen  geistliche
  und  göttliche  zukommen  läßt.  Kaum  jemals  sollen  sie  die
Gelegenheit  vorübergehen  lassen,  etwas  anzunehmen,  wenn  es  angeboten
  wird.

Wenn  etwas  versprochen  worden  ist  und  die  Erfüllung  des  Versprechens
  verzögert  wird,  so  soll  dasselbe  auf  kluge  Weise  ins  Gedächtnis
  zurückgerufen  werden,  aber  nur  soweit  dies  möglich  ist,  ohne
Begierde  gegenüber  dem  Reichtum  merken  zu  lassen.  Wenn  einer  von
den  Beichtvätern  der  Großen  oder  anderer  Leute  sich  weniger  geschickt
zeigt,  um  dieses  Verfahren  praktisch  durchzuführen,  so  soll  er  zu  rechter
Zeit  und  mit  Vorsicht  entfernt  werden,  indem  ein  anderer  an  seine
Stelle  gesetzt  wird.  Und  wenn  es  zu  größerer  Genugtuung  für  die
Beichtkinder  notwendig  ist,  soll  er  nach  entfernteren  Kollegien  ver-