Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Beilage  zu  99.  34.  42.  64.  75.  81.  102.

I.  Diensteid  des  Generallandschafts-Direktors  und  General-Landschafts-Raths.


„Ich  J.  N.  schwöre  zu  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  daß,
nachdem  ich  zum  (Generallandschafts-Direktor,  Rarh)  der  Pommerschen  Landschaft
  erwäahlt  und  beslätigt  worden,  Sr.  Königlichen  Majestät  von  Preußen,
meinem  Allergnddigsten  Herrn,  ich  unterthänig,  treu  und  gehorsam  sein,  die
Verfassung  gewissenhaft  beobachten,  auch  das  Interesse  des  gesammten  Kreditvereins
  und  der  Assozürten  durch  genaue  Befolgung  des  Landschaftsreglements
und  der  übrigen  Verordnungen  und  verfassungsmäßigen  landschaftlichen  Beschlüsse
  befördern  und  überwachen  und  alle  mir  vermöge  meines  Amtes  obliegenden
  Pflichten  nach  meinem  besten  Wissen  und  Gewissen  genau  erfüllen  will.
So  wahr  mir  Got  helfe  2c.“

II.  Diensteid  des  Generallandschafts-Syndikus,  Generallandschafts-Rendanten
  und  der  übrigen  Beamten  bei  der  General-Landschafts-Direktion.


„Ich  N.  N.  schwöre  zu  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  daß,
nachdem  ich  zum  (Generallandschafts-Syndikus,  Generallandschafts-Rendanten
  rc.)  bestellt  worden,  Sr.  Königlichen  Majesiät  von  Preußen,  meinem  Allergnädigsten
  Herrn,  ich  unterthänig,  treu  und  gehorsam  sein,  die  Verfassung  gewissenhaft
  beobachten,  auch  die  Vorschriften  des  Landschaftsreglements  und  der
übrigen  Verordnungen  und  verfassungsmäßigen  landschaftlichen  Beschlüsse,
meiner  Dienstinstruktion  gemaß,  genau  befolgen,  die  mir  aufgetragenen  Geschäfte
  treu  und  gewissenhaft  besorgen  und  alle  mir  vermöge  meines  Amtes
obliegenden  Pflichten  nach  meinem  besten  Wissen  und  Gewissen  treulichst  erfüllen
  will.  So  wahr  mir  2c.“

III.  Diensteid  des  Landschaftsdirektors,  des  Landschaftsraths
und  Landschaftsdeputirten.

„Ich  N.  NJ.  schwöre  zu  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  daß,
nachdem  ich  zum  (Landschaftsdirektor  des  N.schen  Departements,  Landschaftsrath
  2c.,  Landschaftsdeputirten  des  N-schen  Kreises,  N.  N-schen  Departements)
erwahlt  worden,  Sr.  Königlichen  Majestät  von  Preußen,  meinem  Allergnädigsten
  Herrn,  ich  unterthänig,  treu  und  gehorsam  sein,  die  Verfassung  gewissenhaft
  beobachten,  auch  das  Interesse  des  Departements  und  der  dazu  gehörigen
  Kreise,  sowie  auch  des  ganzen  Kreditvereins  durch  genaue  Befolgung

(Nr.  4811.)  des