Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

40. 
Kontrolebuch 
des 
Amts zu 
über 
die nach § 3 des Reichsstempelgesetzes zu erstattenden Anzeigen. 
Dieses Kontrolebuch enthält Bliätter, 
welche von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten 
belegten Schnur durchzogen sind. 
., den e 19 
(Name) 
(Dienststellung). 
Nachrichtlich. 
681 
Dieses Kontrolebuch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle. 
Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins. 
108“7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.