Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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päischen  Völkerlebens  in  hervorragendem  Masse  beteiligt  sind.
Das  Bedürfnis  nach  Betonung  der  Rechtskontinuität  war
unzweifelhaft  auch  den  Kontrahenten  der  am  8.  April  1904  in
London  abgeschlossenen  Abmachungen  über  Marokko,  Aegypten,
Neufundland,  Siam,  Madagaskar  und  die  Neu-Hebriden  unabweisbar.
  Sowohl  der  Leiter  des  englischen  Foreign  Office,  Marquess
  of  Lansdowne,  wie  der  französische  Minister  der  auswärtigen
  Angelegenheiten,  Declasse,  geben  in  ihren  amtlichen
Erklärungen  zu  den  Verträgen,  wie  in  den  Rundschreiben  an
die  diplomatischen  Vertreter  im  Auslande  bezüglich  aller  Gebiete,
  die  die  Einigung  umfasst,  das  ältere  völkerrechtliche  Quellenmaterial
  genau  an.  So  wird,  namentlich  in  Ansehung  Neufundlands,
  der  Utrechter  Friede,  Artikel  XIII,  der  Artikel  V  des
Pariser  Friedens  vom  Jahre  1763  und  der  Versailler  Friedensvertrag
  von  1783  genau  aufgezählt.  Nur  in  bezug  auf  Marokko
fehlt  es  sowohl  im  diplomatischen  Vertragsstoff,  wie  in  den  amtlichen
  Noten  an  irgend  einer  Anlehnung  oder  Berufung  auf
die  von  den  Vertretern  der  Staatengesellschaft  einmütig  errichtete
und  in  der  Madrider  Konvention  vom  3.  Juli  1880  allseitig  anerkannte
  Rechtsordnung  für  Marokko.  Die  Reaktion  gegen  den
Bruch  des  Systems  der  genossenschaftlichen  Normensetzung  lag
im  dringenden  Bedürfnisse  aller  Teile,  denen  daran  liegt,  die
Ansätze  einer  friedensrechtlichen  Organisation  der  Staatenwelt
  für  ihre  gemeinsamen  Bedürfnisse  sicherzustellen.  Wenn
die  Madrider  Konvention  von  einem  Teile  ohne  weitere  Zustimmung
  der  Mitkontrahenten  als  „nulle  et  de  nul  effet*  erklärt
werden  kann,  dann  ist  es  nicht  abzusehen,  warum  sich  die
übrigen  an  die  zahlreichen  Zwangsnormen  der  anderen  internationalen
  Unionen  und  Abmachungen  gebunden  halten  sollten,
die  im  „commun  accord“  so  weite  Gebiete  des  modernen  Wirtschaftslebens
  in  Produktion  und  Konsumtion,  wichtige  Kulturgüter
  unserer  Tage,  vom  Genfer  Kreuz  bis  zur  Brüsseler  Zuckerkonyention
  und  bis  zur  Erhaltung  des  Leuchtturms  am  Kap