Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 46. 885 
Nr. 4681 11. 
Bekanutmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium des föniglichen Hauses und des Aeußern. 
Auf die am 28. ds. Mts. zur Eröffnung gelangende Lokalbahn von Kronach nach 
Nordhalben finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns 
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 — 
Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 Seite 912 ff., 1897 Seite 209 f. und 1898 Seite 
327 f.) Anwendung. 
München, den 25. Juli 1900. 
Tr. Frhr. v. Crailsheim. 
Nr. 17016. 
  
  
Bekanntmachung, die Besetzung des Landesversicherungsamtes betreffend. 
# Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, die bisher nebenamtlich wahr- 
genommene Funktion eines Vorsitzenden des k. Landesversicherungsamtes in eine hauptamt- 
liche Stelle umzuwandeln und demgemäß den Oberregierungsrath im k. Staatsministerium 
des Innern Friedrich Müller vom 1. August l. Is. an zum k. Ministerialrath und Vor- 
sitzenden des Landesversicherungsamtes zu ernennen. 
Vom gleichen Zeitpunkte an wurden die Ministerialräthe im k. Staatsministerium des 
Innern Alois Rauck und Dr. Max Proebst zu ständigen Mitgliedern des k. Landes- 
versicherungsamtes ernannt. 
München, den 25. Juli 1900. 
Dr Frhr. v. Feilitzsch. 
  
  
Nr. 17202. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wird 
bekannt gegeben, daß nach Enthebung des bisherigen Vorsitzenden bezw. Stellvertreters 
vorübergehend
	        
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