Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 901 
4. Hinsichtlich der neuerlichen Bitte des Landrathes, dem Landtage eine Vorlage auf 
Uebernahme der Dotation der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt auf Centralfonds zu unter— 
breiten, behalten Wir Uns weitere Erwägung und Entschließung vor. 
5. Nachdem der Landrath die Mittel für die vorübergehende Errichtung einer vierten 
Lateinklasse an der Realschule Traunstein bewilligt hat, genehmigen Wir ausnahmsweise 
diese Errichtung für das Schuljahr 1900/1901 und beauftragen Unser Staatsministerium 
des Jnnern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, das Weitere einzuleiten. 
6. Der Landrath hat beschlossen, den Zuschuß des Kreises zu den gewerblichen Fort- 
bildungsschulen der Stadt München von 1231037 99 im Jahre 1899 auf 
169921 78 J¼ im Jahre 1900 zu erhöhen. 
Diese Erhöhung ist wesentlich dadurch veranlaßt, daß die Kreisgemeinde der Stadtgemeinde 
München auf Grund früherer Landrathsbeschlüsse die Hälfte der auf 490 174 45 —J 
veranschlagten Bau= und Einrichtungskosten der gewerblichen Fortbildungsschule an der 
Louisenstraße mit 245 087 „ 23 J zu leisten hat und im Jahre 1900 die erste von 
sieben Raten zur Zahlung kommt. 
Wir ertheilen daher der beschlossenen Zuschußerhöhung Unsere Genehmigung. 
7. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Errichtung einer neuen Kreisirren- 
anstalt und der Bauten bei der Kreisirrenanstalt Gabersee haben bereits Unsere Ge- 
nehmigung gefunden und verweisen Wir in dieser Hinsicht auf die Entschließungen des 
k. Staatsministeriums des Innern vom 22. Februar und 6. April l. Is. Nr. 4163 und 
5493 sowie auf das Gesetz vom 17. Mai l. Is. (Ges= u. Verordn.-Blatt S. 447). 
8. Den auf die Kreisirrenanstalt München bezüglichen Beschlüssen des Landrathes er- 
theilen Wir Unsere Genehmigung. 
9. Gegen die Ueberlassung einiger Verlandungsflächen an der Partnach an die Ge- 
meinde Garmisch besteht keine Erinnerung. 
10. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes über Regelung der Tan- 
tiemen der k. Straßen= und Flußbauämter bei Kreisfondswasserbauten. 
11. Anläßlich der bedauerlichen durch das Hochwasser im Herbste vor. Is. verursachten 
Beschädigungen hat der Landrath und der von demselben mit Vollmacht versehene ständige 
Landrathsausschuß erhebliche Mittel aus Kreisfonds für Wasserbauten an privaten und öffent- 
lichen Flüssen bereitgestellt. Unter wohlgefälliger Anerkennung der hiebei bekundeten Opfer- 
willigkeit ertheilen Wir den bezüglichen Beschlüssen des Landrathes und des ständigen Land- 
rathsausschusses Unsere Genehmigung. 
12. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der weiteren Ausgestaltung des kultur- 
technischen Dienstes, dann bezüglich der Erhöhung der Zuschüsse für Obstbaumpflege sowie 
für Schutz und Pflege der Privatwaldwirthschaft ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung 
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