Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 917 
Nr. 16592. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
6. mit 18. November 1399. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 6. mit 18. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1900 
3 037896 21 J, wovon ein Steuerprozent auf 30 378 X 96 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1900 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse des 
Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Durch Erlaß des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten vom 22. September 1899 Nr. 16903 ist neben anderen Bewilligungen 
1447
	        
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